Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Die Maßnahmen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Darüber hinaus können Sie bei uns sinnvolle medizinische Selbstzahler Leistungen vereinbaren. Individuelle Gesundheitsleistungen(IGeL) werden ausschließlich nach der Privat-Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und Ihnen direkt in Rechnung gestellt.