• Neupatienten: Aufnahme nur nach ärztlicher Rücksprache und mit Termin.
• Telefon-AU: Erstbescheinigung für maximal 5 Tage, sofern die Gesundheitskarte eingelesen wurde.
• Ausfallhonorar ab 01.10.2026: Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 24 Stunden vorher ohne triftigen Grund können 20 € berechnet werden.
• Ab 01.11.2026: Neue Sprechzeiten bei Dr. Gerchel/Tonn.
• Wegen Urlaub: Am 13., 15., 20. und 22.10.2026 ist die Praxis nur bis 15:00 Uhr geöffnet.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Die Maßnahmen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Darüber hinaus können Sie bei uns sinnvolle medizinische Selbstzahler Leistungen vereinbaren. Individuelle Gesundheitsleistungen(IGeL) werden ausschließlich nach der Privat-Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

